Die ausgezeichneten Personen und Organisationen (z. B. Vereine, Kommunen, Stiftungen, Unternehmen, Schulen) werden dahingehend überprüft, ob ihr Engagement der Definition von bürgerschaftlichem Engagement entspricht, welche die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages im Jahr 2002 erstellt hat, oder sie bürgerschaftliches Engagement im Sinne dieser Definition fördern:
Bürgerschaftliches Engagement ist somit immer die Investition von zeitlichen, materiellen und/oder finanziellen Ressourcen, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, am Gemeinwohl orientiert sind sowie zu einer Verbesserung von gesellschaftlichen Problemlagen beitragen.
Bestimmte Kriterien (z.B. Ausrichtung auf materiellen Gewinn) können einen Ausschlussgrund darstellen. Das Projektbüro behält sich gemeinsam mit den Förderern des Deutschen Engagementpreises eine Entscheidung darüber in Zweifelsfällen vor.
Die Verleihung des Deutschen Engagementpreises erfolgt auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Werte und des Rechtsstaats. Preisausrichter sind gehalten, dies neben den fachlichen Kriterien bei der Nominierung ihrer Vorschläge für den DEP zu beachten. Von der Teilnahme am Deutschen Engagementpreis kann ausgeschlossen werden, wer diese Werte und Regeln verletzt.
Ab sofort können alle Ausrichter eines Engagementpreises ihre Preisträgerinnen und Preisträger für den Deutschen Engagementpreis 2021 nominieren.
Interessieren Sie sich für die Teilnahme am Wettbewerb des Deutschen Engagementpreises? Soll Ihr Wettbewerb für freiwilliges Engagement in unserer Datenbank aufgenommen werden?
Informationen zur Teilnahme und weitere Services für Ausrichter von Preisen und Wettbewerben für freiwilliges Engagement finden Sie hier.