Action!Kidz - Kinder gegen Kinderarbeit

  • Veranstalter: Kindernothilfe e.V.
  • Kontakt: Kindernothilfe e.V. Action!Kidz-Koordination
    Düsseldorfer Landstraße 180
    47249 Duisburg

Mit dem bundesweiten Wettbewerb »Action!Kidz – Kinder gegen Kinderarbeit« rufen die Kindernothilfe und Schirmherrin Christina Rau zu sozialem Engagement auf. Als »Action!Kidz« setzen sich Schulklassen, Gemeinden oder Jugendgruppen intensiv mit der Ausbeutung von Kindern durch Kinderarbeit auseinander und engagieren sich mit Aktionen für sie – in diesem Jahr für Kinderarbeiter in Sambia.

  • Engagementfelder Bürgerschaftliches Engagement, Eine Welt, Ehrenamt, Fundraising, Kinder, Soziales, Bildung
  • Reichweite bundesweit
  • An wen richtet sich der Preis? Ziel der Aktion ist das uneigennützige, soziale Engagement von Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 14 Jahren zu unterstützen. Mitmachen können Gruppen oder Einzelpersonen aus Schulen oder Gemeinden und anderen karitativen Gruppen in Begleitung eines Erwachsenen.
  • Bewerbungskriterien Die Kindernothilfe hat in Sambia ein Projekt gestartet, das Kinderarbeiter auf Tabakplantagen und in Steinbrüchen unterstützt. Sie erhalten zum einen finanzielle Unterstützung, um sich einen Schulbesuch, Bücher und Stifte leisten zu können. Zum anderen werden ihre Eltern in einkommensschaffenden Maßnahmen geschult und so befähigt, genügend Geld zu verdienen, damit ihre Kinder nicht arbeiten müssen. Mädchen und Jungen in Deutschland arbeiten dafür bei Freunden, Nachbarn oder Unternehmen. Im Tausch erhalten sie eine Spende, die in das Projekt der Kindernothilfe gegen ausbeuterische Kinderarbeit fließt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz steht einem solchen sozialen Engagement ausdrücklich nicht entgegen. Bitte achten Sie als Projektleiter jedoch darauf, dass Art und Dauer der Tätigkeiten im Rahmen der Teilnahme bei Action!Kidz dem jeweiligen Alter der Kinder und Jugendlichen angemessen sind. Soweit Kinder und Jugendliche bei Unternehmen tätig werden, haben diese die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes zu beachten. Geringfügige Hilfeleistungen aus Gefälligkeit fallen auch in diesem Bereich nicht in den Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die vollständigen Bewerbungskriterien stehen auf der Veranstalter-Website zum Abruf bereit.
  • Bewerbungsfrist Noch nicht bekannt
  • Preis Die 12 erfolgreichsten Teams gewinnen Geldpreise im Wert von insgesamt 5.000 Euro.