Drei Frauen schauen vergnügt gemeinsam auf einen Laptop in der Mitte und lächeln konzentriert
Foto: Christina Morillo

1. Ausrichterin

Der Deutsche Engagementpreis (DEP) wird von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ausgerichtet. Weitere Informationen finden sich im Impressum. Fragen zum DEP können jederzeit per E-Mail an deutscher-engagementpreis@d-s-e-e.de gerichtet werden.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Für den DEP kann ausschließlich nominiert werden, wer bereits einen Engagementpreis erhalten hat. Nominierte Preisträger:innen können als Einzelpersonen, Initiativen oder Organisationen teilnehmen. Für minderjährige Teilnehmer:innen ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. 

Es gelten die folgenden formalen und inhaltlichen Voraussetzungen.

2.1 Formale Anforderungen an die Engagementpreise

a) Die ausrichtende Organisation muss ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

b) Die Auszeichnung muss im Rahmen eines Engagementpreises mit öffentlicher Ausschreibung vergeben werden. Das heißt, es muss die Möglichkeit zur Bewerbung, zur Empfehlung oder Nominierung durch Dritte oder zur Auswahl aus einem zuvor definierten Personenkreis bestehen.

c) Die Preisträger:innen müssen öffentlich bekannt gegeben werden, zum Beispiel durch eine Preisverleihung oder eine Nennung auf der Webseite des Engagementpreises.

d) Die Preisträger:innen müssen durch eine Jury, eine Kommission oder durch ein Publikumsvoting bestimmt werden. Eine Auswahl durch Einzelpersonen ist ausgeschlossen.

e) Die Auszeichnung muss den in Punkt 2.3 genannten inhaltlichen Kriterien für bürgerschaftliches Engagement entsprechen. Es darf sich nicht um Ehrungen wie Orden oder Ehrennadeln für verdiente Persönlichkeiten handeln, Förderprogramme oder Stipendienleistungen sind ebenfalls nicht qualifiziert.

2.2. Formale Anforderungen an die Nominierungen

a) Es dürfen ausschließlich erstplatzierte Preisträger:innen nominiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Rangfolge aus einer Platzierung (z.B. 1., 2., 3. Platz), aus unterschiedlich hohen Preisgeldern oder aus anderen Abstufungen in Dotierung oder Wertigkeit der Auszeichnung ergibt.

b) Sieht ein Engagementpreis keine Rangfolge und keine Abstufung in Dotierung bzw. Wertigkeit vor, können alle Preisträger:innen nominiert werden.

c) Preisträger:innen von Sonderpreisen können nominiert werden.

d) Nominiert werden können nur Preisträger:innen, die im aktuellen Auszeichnungsjahr ausgezeichnet wurden. Sofern nicht anders angegeben, gilt hierfür der Zeitraum vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des aktuellen Jahres. Als Stichtag gilt der Tag der öffentlichen Bekanntgabe.

e) Jede Person, Organisation oder jedes Projekt kann nur einmal für dasselbe Engagement nominiert werden. Gehen mehrere Nominierungen für dieselbe Person, Organisation oder dasselbe Projekt ein, die sich auf ein identisches oder im Wesentlichen gleiches Engagement beziehen, werden diese als eine Nominierung behandelt. Unterschiedliche Projekte derselben Organisation können jeweils gesondert nominiert werden. Ebenso kann eine Person zusätzlich für ihr individuelles Engagement nominiert werden, sofern es sich nicht um dasselbe Projekt oder dieselbe Initiative handelt.

2.3 Inhaltliche Kriterien des Engagements

a) Das ausgezeichnete Engagement soll sich an der Definition von bürgerschaftlichem Engagement der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages (2002) sowie an der gesetzlichen Definition nach §2 des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt orientieren. Als bürgerschaftliches Engagement gilt demnach Engagement, das:

  • freiwillig erfolgt,
  • nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet und ganz überwiegend unentgeltlich ist,
  • dem Gemeinwohl dient,
  • öffentlich ist oder im öffentlichen Raum stattfindet,
  • in der Regel gemeinschaftlich oder kooperativ organisiert ist und
  • auf Basis der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung erfolgt.

b) Engagement zeigt sich in der Praxis vielfältig und dynamisch. Deshalb kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung auch Engagement berücksichtigt werden, das nicht alle Merkmale vollständig erfüllt, sofern der gemeinwohlorientierte Charakter im Zentrum steht.

c) Der DEP steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Grundrechte und des Rechtsstaats. Ausrichtende von Engagementpreisen sind angehalten, diese Werte bei der Auswahl ihrer Nominierten zu berücksichtigen.

d) Die DSEE behält sich vor, Nominierungen vom DEP auszuschließen, wenn die in Abschnitt 2.3 genannten inhaltlichen Kriterien nicht erfüllt sind oder diesen entgegenstehen.

3. Teilnahme am Deutschen Engagementpreis

3.1 Nominierung durch Engagementpreise

a) Die Nominierung erfolgt ausschließlich durch die Ausrichter:innen qualifizierter Engagementpreise. Eine direkte Bewerbung oder eine Empfehlung durch Dritte ist ausgeschlossen.

b) Die Nominierung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular auf www.deutscher-engagementpreis.de. Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt und innerhalb der jeweils geltenden und vorab kommunizierten Frist übermittelt werden. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang beim DEP.

c) In begründeten Einzelfällen kann das Projektbüro des Deutschen Engagementpreises eine Nachnominierung auch nach Ablauf der Frist zulassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

d) Nach Absenden des Online-Formulars erhalten die Ausrichtenden des Engagementpreises eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Erfüllt eine Nominierung die Teilnahmevoraussetzungen nicht, wird die nominierende Stelle hierüber informiert.

3.2 Bestätigung der Nominierung durch die Nominierten

a) Die zugelassenen Nominierten werden Mitte Juni per E-Mail über ihre Nominierung informiert.

b) Die Bestätigung der Nominierung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular auf www.deutscher-engagementpreis.de. Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt und innerhalb der jeweils geltenden und vorab kommunizierten Frist übermittelt werden. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang beim DEP.

c) In begründeten Einzelfällen kann das Projektbüro des Deutschen Engagementpreises eine Bestätigung auch nach Ablauf der Frist zulassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

d) Nach Absenden des Online-Formulars erhalten die Ausrichtenden des Engagementpreises eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Erfüllt eine Nominierung die Teilnahmevoraussetzungen nicht, wird die nominierende Stelle hierüber informiert.

4. Auswahlverfahren und Benachrichtigung

Im Rahmen des Deutschen Engagementpreises werden Jurypreise, ein Publikumspreis sowie gegebenenfalls Sonderpreise vergeben. Nominierte Personen, Projekte oder Organisationen können im Rahmen des Deutschen Engagementpreises nur einmal ausgezeichnet werden. Eine gleichzeitige Auszeichnung mit einem Jurypreis, dem Publikumspreis oder einem Sonderpreis ist ausgeschlossen.

4.1 Jurypreise

a) Alle bestätigten Nominierungen nehmen automatisch an den Jurypreisen teil.

b) Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

  1. Erstprüfung und interne Bewertung durch DEP und DSEE
  2. Bewertung durch eine unabhängige Jury
  3. Finale Entscheidung im Rahmen einer Jurysitzung

c) Die Entscheidungen der Jury sind verbindlich und nicht anfechtbar. Bei gleich geeigneten Vorschlägen kann die Jury mehrere Preisträger:innen pro Kategorie auszeichnen. In diesem Fall wird das Preisgeld entsprechend geteilt.

d) Zusätzlich kann die Jury einen Sonderpreis vergeben. Für diesen kommen alle zugelassenen Nominierungen in Betracht. Die Entscheidung über die Vergabe trifft die Jury im Rahmen der Jurysitzung.

e) Die Gewinner:innen werden im Anschluss an die Jurysitzung benachrichtigt. 

4.2 Publikumspreis

a) Am Publikumspreis nehmen alle zugelassenen Nominierungen teil, sofern im Rahmen der Bestätigung der Nominierung kein Widerspruch gegen die Teilnahme erklärt wird.

b) Die Abstimmung zum Publikumspreis erfolgt online auf www.deutscher-engagementpreis.de. Der Zeitraum sowie die technischen Details werden gesondert auf der Webseite bekannt gegeben. Es gelten die jeweils dort kommunizierten Teilnahmebedingungen für die Online-Abstimmung.

c) Die Gewinner:innen werden im Rahmen der öffentlichen Preisverleihung bekannt gegeben. 

4.3 Preisverleihung

a) Die feierliche Bekanntgabe und offizielle Würdigung aller Preisträger:innen erfolgt im Rahmen der Preisverleihung im jeweiligen Auszeichnungsjahr. Datum und Ort der Veranstaltung werden gesondert bekannt gegeben.

b) Die Preisträger:innen werden zur Preisverleihung eingeladen und erhalten vorab Informationen zur Teilnahme.

c) Darüber hinaus können weitere Nominierte sowie Ausrichter:innen von Engagementpreisen zur Preisverleihung eingeladen werden. Eine Einladung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme oder auf Übernahme von Reise- oder sonstigen Kosten.

5. Preisgelder

a) Das Preisgeld ist zweckgebunden im Kontext des jeweiligen Engagements der Preisträger:innen möglichst innerhalb eines Jahres einzusetzen und nicht übertragbar.

b) Die Preisträger:innen erhalten nach der Preisverleihung ein Formular zur Anforderung des Preisgeldes. Dieses ist vollständig ausgefüllt und fristgerecht bis spätestens 31. Dezember des Auszeichnungsjahres per E-Mail an das Projektbüro des DEP zu übermitteln. Die fristgerechte Rückmeldung ist Voraussetzung für die Auszahlung.

c) Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein deutsches Girokonto. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung auf ein Konto außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen.

d) Bei nicht rechtsfähigen Initiativen erfolgt die Auszahlung auf das Konto der kooperierenden gemeinnützigen Organisation.

e) Nicht angenommene oder aberkannte Gewinne können nach Ermessen der DSEE neu vergeben oder einbehalten werden.

6. Verpflichtungen der Teilnehmenden

a) Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich und versichern, nur Inhalte einzureichen, an denen sie die erforderlichen Rechte besitzen oder für deren Nutzung sie die erforderlichen Einwilligungen eingeholt haben. Bei Verletzung von Rechten Dritter stellen die Teilnehmenden die DSEE von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei. Die DSEE kann Einwilligungen ggf. schriftlich anfordern.

b) Für eingereichte Fotos sind die Urheber:innen sowie ggf. erkennbare Personen korrekt zu benennen, wenn dies für die Veröffentlichung relevant ist. Die Teilnehmenden versichern, dass alle gezeigten Personen mit der Veröffentlichung in Bezug auf den DEP einverstanden sind.  Auf Nachfrage muss eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen vorgelegt werden können.

c) Die Gewinner:innen verpflichten sich zur Geheimhaltung ihrer Auszeichnung bis zur offiziellen Bekanntgabe im Rahmen der Preisverleihung.

d) Die Preisträger:innen erklären sich bereit, die Öffentlichkeitsarbeit des DEP zu unterstützen, insbesondere durch die Mitwirkung an einem Imagevideo ihres Projektes.  Darüber hinaus geplante Kommunikationsmaßnahmen sowie die Art und Umfang der Mitwirkung werden gemeinsam abgestimmt.

e) Die Preisträger:innen erklären sich bereit, in einem angemessenen Zeitabstand Informationen über die Verwendung des Preisgeldes zur Verfügung zu stellen und an der Evaluation des DEP mitzuwirken.

7. Nutzungsrechte

a) Auf www.deutscher-engagementpreis.de werden Kurzinformationen zu den nominierenden Engagementpreisen sowie zu den Nominierten veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt auf Grundlage der übermittelten Daten und kann redaktionell bearbeitet oder gekürzt werden. Eingereichtes Bildmaterial wird, sofern es den Qualitätsanforderungen genügt, für die Veröffentlichung verwendet. Eine gesonderte Freigabe der redaktionell aufbereiteten Inhalte erfolgt nicht.

b) Die Teilnehmenden räumen der DSEE sowie den von ihr beauftragten Dienstleistenden einfache, nicht-exklusive, unentgeltliche und zweckgebundene Nutzungsrechte an den eingereichten Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung und Veröffentlichung auf folgenden Plattformen:

c) Die eingereichten Informationen (mit Ausnahme von Kontaktdaten, sofern nicht anders vereinbart) und Materialien dürfen für die Juryarbeit, die Medien- und Pressearbeit, die Preisverleihung sowie weitere Kommunikationsformate genutzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Engagementpreises sowie die zukünftige Kommunikation rund um den Deutschen Engagementpreis.

8. Teilnahmeausschluss

a) Die DSEE behält sich vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom DEP auszuschließen, wenn:

  • vorsätzlich falsche oder irreführende Angaben gemacht werden,
  • Rechte Dritter nicht beachtet wurden,
  • versuchte oder tatsächliche Manipulationen des Verfahrens zur Ermittlung der Preisträger:innen vorliegen,
  • Inhalte oder Aktivitäten im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen,
  • terroristische, extremistische, diskriminierende, volksverhetzende oder sonstige rechtswidrige Ziele verfolgt oder unterstützt werden,
  • diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende Inhalte oder solche, die dem Geist des DEP auf sonstige Weise widersprechen verbreitet werden oder
  • in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wird.

b) Ein Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ein bereits ausgezahltes Preisgeld kann in diesem Fall zurückgefordert werden.

c) Die DSEE kann eine Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist einfordern.

9. Haftung

a) Die Haftung der DSEE und ihrer Erfüllungsgehilfen ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

b) Keine Haftung besteht für technische Störungen, Datenverluste oder Verzögerungen bei der Übermittlung von Inhalten.

c) Darüber hinaus übernimmt die DSEE keine Haftung dafür, wenn im Rahmen der Durchführung des DEP Dritte Kenntnis von eingereichten Unterlagen erlangen und daraus Nachteile für die Teilnehmenden entstehen.

d) Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche im Hinblick auf die Inhalte, Abläufe oder Ergebnisse des Verfahrens.

10. Datenschutzhinweise

Um am Deutschen Engagementpreis teilnehmen zu können, ist es erforderlich, personenbezogene Daten der Nominierten zu erheben und zu verarbeiten. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir umfassend über den Datenschutz und die Rechte der Teilnehmenden.

a) Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden von der DSEE zur Durchführung des Deutschen Engagementpreises verarbeitet und gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags der DSEE zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e und b DS-GVO in Verbindung mit § 3 BDSG.

b) Eine weitergehende Nutzung und die Weitergabe der Daten an beauftragte Dritte für andere als die oben genannten Zwecke findet nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmenden statt. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Teilnehmende können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch einfache Nachricht an den DEP verlangen. Eine weitere Teilnahme am DEP ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.

11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen der Teilnahmebedingungen bleiben vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung des DEP unmöglich machen, berechtigen die DSEE, den DEP abzusagen. Ansprüche gegenüber der DSEE sind in diesem Fall ausgeschlossen.

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Stand der Teilnahmebedingungen: März 2026
Gültig für das Wettbewerbsjahr 2026