
Teilnahmebedingungen
Mit Abgabe des Online-Formulars und der Zustimmung per Opt-In (Häkchen, das gesetzt werden muss) bestätigen das nominierende Preisbüro sowie die Nominierten, dass sie diese Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
1. Veranstalter und Ansprechpartner
Der Deutsche Engagementpreis (DEP) wird durchgeführt von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz (DSEE). Weitere Informationen finden sich im Impressum.
Fragen zum DEP können jederzeit per E-Mail an deutscher-engagementpreis@d-s-e-e.de gerichtet werden.
2. Teilnahmeberechtigung
Für den DEP können ausschließlich Preisträger:innen bestehender Engagement-Wettbewerbe nominiert werden. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
a. Formale Anforderungen an die teilnehmenden Preise oder Wettbewerbe:
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Die Auszeichnung erfolgte im Rahmen eines Wettbewerbs mit öffentlicher Ausschreibung, das heißt: Es gab die Möglichkeit zur Bewerbung, Empfehlung oder Auswahl aus einem definierten Personenkreis.
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Die Preisträger:innen wurden öffentlich bekannt gegeben (z. B. durch eine Preisverleihung oder Nennung auf der Webseite des Wettbewerbs).
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Die Preisträger:innen wurden durch eine Jury, Kommission oder ein Publikumsvoting bestimmt; eine Auswahl durch Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
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Die Auszeichnung entspricht den unten inhaltlichen Kriterien für bürgerschaftliches Engagement. Es handelt sich nicht um Ehrungen wie Orden oder Ehrennadeln für verdiente Persönlichkeiten, Förderprogramme oder Stipendienleistungen.
b. Voraussetzungen für die nominierten Preisträger:innen:
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Bei Wettbewerben mit Platzierungen dürfen ausschließlich die erstplatzierten Preisträger:innen nominiert werden. Dies gilt auch, wenn sich durch unterschiedlich hohe Preisgelder eine Rangfolge ergibt. In diesem Fall dürfen nur die Preisträger:innen mit dem höchsten Preisgeld nominiert werden.
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Auch Sonderpreisträger:innen sind nominierungsfähig.
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Nominiert werden können nur Preisträger:innen, die im aktuellen Wettbewerbsjahr ausgezeichnet wurden (sofern nicht anders angegeben, ist dies der Zeitraum vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des aktuellen Jahres).
c. Inhaltliche Voraussetzungen für Nominierungen:
Das ausgezeichnete Engagement muss sich an der Definition von bürgerschaftlichem Engagement der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages (2002) orientieren.
Als bürgerschaftliches Engagement gilt demnach ein Einsatz, der:
- freiwillig erfolgt,
- nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet und ganz überwiegend unentgeltlich ist,
- dem Gemeinwohl dient,
- öffentlich bzw. im öffentlichen Raum stattfindet,
- in der Regel gemeinschaftlich oder kooperativ organisiert ist.
Dabei ist uns bewusst, dass sich Engagement in der Praxis vielfältig und dynamisch zeigt. Deshalb kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung auch Engagement berücksichtigt werden, das nicht alle Merkmale vollständig erfüllt, sofern der gemeinwohlorientierte Charakter im Zentrum steht.
3. Nominierung durch Preisbüros
Die Nominierung erfolgt ausschließlich durch die ausrichtenden Organisationen qualifizierter Engagement-Wettbewerbe über das Online-Formular auf www.deutscher-engagementpreis.de. Eine direkte Bewerbung durch Einzelpersonen oder Organisationen ist nicht möglich.
Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt und bis spätestens 15. Juni des Wettbewerbsjahres übermittelt werden. Nominierungen, die unvollständig oder verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Nach Absenden der Nominierung erhält das Preisbüro eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Eine Einreichung auf anderen Wegen (z. B. per Fax oder Telefon) ist ausgeschlossen.
Der Deutsche Engagementpreis steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, den Grundrechten und dem Rechtsstaat. Preisbüros sind daher angehalten, diese Werte bei der Auswahl ihrer Nominierten zu berücksichtigen.
Die DSEE behält sich vor, Nominierungen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese Werte verletzt werden.
4. Teilnahme der Nominierten
Die Nominierten werden per E-Mail über ihre Nominierung informiert und erhalten Zugang zum Online-Fragebogen. Zur Bestätigung der Teilnahme ist dieser vollständig auszufüllen und fristgerecht einzureichen (in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Nominierung).
Auf der Website www.deutscher-engagementpreis.de werden Kurzinformationen zu den nominierenden Wettbewerben und den Nominierten veröffentlicht. Diese Informationen werden auf Basis der übermittelten Nominierungsdaten erstellt, redaktionell aufbereitet und ggf. gekürzt. Eine gesonderte Freigabe durch die Nominierten erfolgt nicht.
Zusätzlich wird das eingereichte Bildmaterial – sofern es den Qualitätsanforderungen genügt – für die Veröffentlichung verwendet.
Der Deutsche Engagementpreis ist berechtigt, die eingereichten Informationen und Materialien für die Juryarbeit, Medien- und Pressearbeit, die Preisverleihung sowie weitere Kommunikationsformate zu nutzen.
Mit Absenden des Formulars erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Sie sind für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich und versichern, nur Inhalte einzureichen, an denen sie die notwendigen Rechte besitzen.
Für eingereichte Fotos sind die Urheber:innen sowie ggf. abgebildete Personen korrekt zu benennen. Auf Nachfrage muss eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen vorgelegt werden können.
Die Teilnehmenden versichern, dass alle gezeigten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Mit der Einreichung werden dem Deutschen Engagementpreis einfache, zweckgebundene Nutzungsrechte übertragen.
Für minderjährige Teilnehmer:innen ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Eingereichte Materialien werden nicht zurückgesendet.
Am Wettbewerb teilnehmen können Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen aller Rechtsformen. Das Projektbüro behält sich vor, Teilnehmende z. B. bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vom Wettbewerb auszuschließen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Etwaige Aufwendungen im Rahmen der Nominierung oder Teilnahme werden, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht erstattet.
5. Rechte
Mit Absenden der Bewerbung räumen die Nominierten der DSEE und beauftragten Dienstleistern das nicht-exklusive, unentgeltliche Recht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der eingereichten Inhalte auf folgenden Plattformen ein:
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DEP- und DSEE-Kanäle auf Facebook, Instagram, LinkedIn
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DSEE-Newsletter
Die Nominierten versichern, dass sie über alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügen. Bei Verletzung von Rechten Dritter stellt die/der Nominierte die DSEE von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei. Die DSEE kann Einwilligungen ggf. schriftlich anfordern.
6. Auswahlverfahren und Benachrichtigung
Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt in mehreren Stufen:
- Prüfung auf Einhaltung der Teilnahmebedingungen
- Vorauswahl durch das Projektbüro
- Finalentscheidung durch eine unabhängige Jury
Die Abstimmung zum Publikumspreis findet im Herbst online auf www.deutscher-engagementpreis.de statt. Teilnehmen können alle gültig nominierten Projekte, die sich im Nominierungsprozess aktiv für die Teilnahme am Publikumspreis entschieden haben und keinen Jurypreis erhalten haben. Der genaue Zeitraum sowie die technischen Details zur Abstimmung werden rechtzeitig auf der Webseite veröffentlicht. Es gelten die jeweils dort kommunizierten Teilnahmebedingungen für die Online-Abstimmung.
Die Entscheidungen der Jury sind verbindlich und nicht anfechtbar. Bei gleich geeigneten Vorschlägen kann die Jury mehrere Preisträger:innen pro Kategorie auszeichnen; in diesem Fall wird das Preisgeld entsprechend geteilt.
Die Gewinner:innen der Jurypreise werden im Oktober, die Gewinner:in des Publikumspreises im November benachrichtigt. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die im Nominierungsformular angegebene E-Mail-Adresse.
7. Preise und Preisverleihung
Der DEP vergibt Auszeichnungen in mehreren Themenkategorien sowie einen Publikumspreis. Jede Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert.
Die Preisgelder sind zweckgebunden für Projekte im Kontext des jeweiligen Engagements der Preisträger:innen einzusetzen und nicht übertragbar.
Die offizielle Bekanntgabe aller Preisträger:innen erfolgt im Rahmen der Preisverleihung am 05. Dezember. Die Preisträger:innen werden hierzu eingeladen und erhalten vorab Informationen zur Reiseplanung und Kostenerstattung.
8. Auszahlung der Preisgelder
Nach der Preisverleihung erhalten die Preisträger:innen ein Formular zur Anforderung des Preisgeldes. Dieses ist vollständig ausgefüllt bis spätestens 31. Dezember 2025 per E-Mail an das Projektbüro zu übermitteln. Die fristgerechte Rückmeldung ist Voraussetzung für die Auszahlung.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein deutsches Girokonto. Eine Auszahlung ins Ausland oder in bar ist ausgeschlossen.
Bei nicht rechtsfähigen Initiativen erfolgt die Auszahlung an die kooperierende gemeinnützige Organisation.
Nicht angenommene oder aberkannte Gewinne können nach Ermessen der DSEE neu vergeben oder einbehalten werden.
9. Öffentlichkeitsarbeit
Die Gewinnenden erklären sich bereit, die Öffentlichkeitsarbeit des DEP zu unterstützen. Art und Umfang der Mitwirkung werden gemeinsam abgestimmt.
10. Evaluation
Die Preisträger:innen erklären sich bereit, in angemessenen Zeitabständen Informationen über die Verwendung des Preisgeldes zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichten sich weiterhin an der Teilnahme zur Evaluation des DEP.
11. Teilnahmeausschluss
Die DSEE behält sich vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn:
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falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden,
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unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden,
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Rechte Dritter nicht beachtet wurden,
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Manipulationsversuche vorliegen,
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Inhalte oder Aktivitäten im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen oder extremistische, diskriminierende, volksverhetzende, beleidigende oder sonstige rechtswidrige Ziele verfolgen bzw. unterstützen, oder
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in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wird.
Ein Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Bereits ausgezahlte Preisgelder werden in diesem Fall zurückgefordert.
Die DSEE kann eine Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist einfordern.
12. Haftungsausschluss
Die Haftung der DSEE und ihrer Erfüllungsgehilfen ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Keine Haftung besteht für technische Störungen, Datenverluste oder Verzögerungen bei der Übermittlung von Inhalten.
Darüber hinaus übernimmt die DSEE keine Haftung dafür, wenn im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs Dritte Kenntnis von eingereichten Unterlagen erlangen und daraus Nachteile für die Teilnehmenden entstehen.
Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche im Hinblick auf die Inhalte, Abläufe oder Ergebnisse des Wettbewerbs.
13. Datenschutzhinweise
Um am Ideenwettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu erheben und zu verarbeiten.
Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Projektbüro des DEP und damit beauftragten Dritten ausschließlich zur Durchführung des DEP verarbeitet. Die Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b, e DSGVO i. V. m. § 3 BDSG.
Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Die Daten können für Öffentlichkeitsarbeit sowie zukünftige Kommunikation genutzt werden.
Diese Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Teilnehmer:innen können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch einfache Nachricht an den Deutschen Engagementpreis verlangen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
14. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen der Teilnahmebedingungen bleiben vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen die DSEE, den Wettbewerb abzusagen. Ansprüche gegenüber der DSEE sind in diesem Fall ausgeschlossen.