Drei Frauen schauen vergnügt gemeinsam auf einen Laptop in der Mitte und lächeln konzentriert
Foto: Christina Morillo

Wer kann am Deutschen Engagementpreis teilnehmen?

 

  • Für den Deutschen Engagementpreis können ausschließlich die Preisträger:innen aus bestehenden Engagement-Wettbewerben nominiert werden, deren Auszeichnung den Kriterien des Deutschen Engagementpreises entspricht.

  • Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich – die Nominierung erfolgt ausschließlich durch die Ausrichter des jeweiligen Wettbewerbs.

  • Für den Deutschen Engagementpreis können alle Preisträger:innen nominiert werden, die innerhalb des jeweils gültigen Zeitraums des aktuellen Wettbewerbsjahres ausgezeichnet wurden. Die genauen Daten werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Nominierung durch Preisbüros

 

  • Alle Ausrichter von Engagement-Wettbewerben, deren Auszeichnung den Kriterien des Deutschen Engagementpreises entspricht, können ihre erstplatzierten Preisträger:innen für den Deutschen Engagementpreis vorschlagen.

  • Die Nominierungen der Preisträger:innen werden auf der Webseite des Deutschen Engagementpreises durch das Preisbüro online vorgenommen.

  • Der Einsendeschluss für die Nominierung ist der 15. Juni des jeweiligen Wettbewerbjahres.

  • Die Verleihung des Deutschen Engagementpreises erfolgt auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Werte und des Rechtsstaats. Nominierende Preisbüros sind gehalten, dies neben den fachlichen Kriterien bei der Nominierung ihrer Vorschläge für den Deutschen Engagementpreis zu beachten. Von der Teilnahme am Deutschen Engagementpreis kann ausgeschlossen werden, wer diese Werte und Regeln verletzt.

Teilnahme der nominierten Preisträger:innen

 

  • Alle dem Deutschen Engagementpreis übermittelten Preisträger:innen von Engagement-Wettbewerben werden von uns über ihre Nominierung für den Deutschen Engagementpreis informiert. Sie erhalten Login-Daten für den Online-Fragebogen unter www.deutscher-engagementpreis.de/mitmachen.

  • Das Absenden des ausgefüllten Online-Fragebogens gilt als Einverständniserklärung zur Teilnahme am Deutschen Engagementpreis. Damit erkennen die Teilnehmenden die hier aufgeführten Bedingungen als verbindlich an.

  • Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit ihrer Daten selbst verantwortlich und verpflichten sich, nur Beiträge einzusenden, über deren Rechte sie verfügen. Zu einem eingereichten Foto muss die Angabe der / des Fotografin / Fotografen bzw. der / des Urheberin / Urhebers gemacht werden. Im Zweifelsfall muss eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen vorgelegt werden können.

  • Mit dem Einreichen des Fotos übertragen die Teilnehmenden bzw. der Urheber die einfachen und beschränkten Nutzungsrechte an den Deutschen Engagementpreis und versichern außerdem, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

  • Minderjährige Teilnehmer:innen müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einreichen.

  • Eingereichte Materialien werden nicht zurückgesendet.

  • Der Einsendeschluss für das ausgefüllte Formulars richtet sich nach dem Zeitpunkt der Angaben zur Person/dem Projekt durch den Preisausrichter. Im Benachrichtigungsschreiben teilen wir den Nominierten den Einsendeschluss mit (in der Regel erhalten die Teilnehmenden mindestens 30 Tage Zeit, ihre Teilnahmeunterlagen einzureichen). Über die Rechtzeitigkeit entscheidet allein der Zugang der Unterlagen online oder in den Räumen des Deutschen Engagementpreises.

  • Auf der Internetseite www.deutscher-engagementpreis.de werden der Name der teilnehmenden Preisbüros sowie Nominierten und ggf. der Projektname sowie der Wohnort bzw. der Sitz der Organisation und das vom Teilnehmenden eingereichte Kurzportrait veröffentlicht. Der Deutsche Engagementpreis kann die von den Teilnehmenden eingereichten Unterlagen zum Zwecke der Bewertung durch die Juror:innen, für die Presse- und Medienarbeit im Rahmen des Deutschen Engagementpreises, zur Präsentation bei der Preisverleihung und zur Kommunikation mit den Zielgruppen in diversen Kommunikationsarten nutzen.

  • Am Wettbewerb teilnehmen dürfen Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen aller Rechtsformen. Das Projektbüro ist berechtigt, Teilnehmende z. B. wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.

  • Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme bzw. der Nominierung werden, sofern nicht anderweitig vereinbart, nicht erstattet.

Preise

 

  • Es werden Preise in Form einer Auszeichnung in mehreren Themenbereichen und in Form eines Publikumspreises vergeben. Jeder Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und ist nicht übertragbar. 

  • Die Preisgelder sind zweckgebunden für Projekte im Kontext des Engagements der Preisträger:innen zu verwenden.

Auswahlverfahren und Benachrichtigung

 

  • Die Gewinner:innen in den Themenbereichen werden durch eine Jury bestimmt, die vom Deutschen Engagementpreis im Auftrag der Stiftung für Engagement und Ehrenamt einberufen wird. Das Projektbüro trifft aufgrund der hohen Teilnehmerzahl eine Vorauswahl der eingereichten Beiträge für die Jury des Deutschen Engagementpreises.

  • Alle anderen Nominierten, die von der Jury nicht als Preisträger:in ausgewählt werden, stehen im Herbst auf der Webseite des Deutschen Engagementpreises zur öffentlichen Wahl des Publikumspreises. Aus allen Teilnehmer:innen kann die Öffentlichkeit über eine Abstimmung eine Gewinnerin bzw. einen Gewinner bestimmen.

  • Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmenden bindend und kann nicht angefochten werden. Bei mehreren gleich geeigneten Teilnehmenden behält sich die Jury vor, mehrere Preisträger:innen in einem Themenbereich auszuzeichnen und den Preis entsprechend zu teilen.

  • Die Gewinner:innen werden im Oktober schriftlich per E-Mail durch den Deutschen Engagementpreis benachrichtigt. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner des Publikumspreises wird nach der Abstimmung im Internet im November informiert.

  • Die offizielle Bekanntgabe aller Preisträger:innen erfolgt im Rahmen der Preisverleihung. Zur Preisverleihung werden die sechs Gewinner:innen eingeladen. Die eingeladenen Personen erhalten im Vorfeld Einzelheiten zur Planung der Reise und Abrechnung der Reisekosten.

Haftung

Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der veranstaltenden Organisation und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Des Weiteren übernimmt die Stiftung für Engagement und Ehrenamt keine Haftung für eine im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs etwaig stattfindende Kenntnisnahme der eingereichten Unterlagen durch Dritte und alle hieraus resultierenden Folgen.

Datenschutz

Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke des Wettbewerbs (Auswertung, Dokumentation, Präsentation) vom Projektbüro in der Stiftung für Engagement und Ehrenamt und damit beauftragten Dritten zur Datenverarbeitung und Datennutzung übermittelt und gespeichert. Die genannten personenbezogenen Daten dürfen bei der Veröffentlichung von Beiträgen im Rahmen des Wettbewerbs verwendet werden. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken verwendet, eine anderweite Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Diese Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Teilnehmer:innen können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch einfache Nachricht an den Deutschen Engagementpreis verlangen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.

Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, welche die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.