Berliner Frauenpreis

  • Ausrichter:in: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Vergabe-Rhythmus: jährlich

Der Berliner Frauenpreis wird seit 1987 an weibliche Persönlichkeiten der Stadt Berlin vergeben, die durch ihr Engagement in herausragender Weise für die Emanzipation der Geschlechter gewirkt haben. Besondere Berücksichtigung finden zukunftsweisende und innovative Beiträge. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger*innen. Die Auswahl der Preisträgerin erfolgt nach den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien durch eine unabhängige Jury.

  • Engagementfelder Vielfalt und Teilhabe, Bürgerschaftliches Engagement, Demokratie, Gesellschaft
  • Geografischer Geltungsbereich Berlin
  • Gesamthöhe der Preisgelder 5.000 €
  • Erläuterungen zu Preisgeld und Anerkennung Preisgeld
  • Zielgruppe Frauen
  • Start der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) im 4. Quartal dieses Jahres
  • Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) im 4. Quartal dieses Jahres
  • Formen der Anerkennung Preisgelder, Urkunden