Bürgerpreis der Stadt Peine
- Ausrichter:in: Stadt Peine
- Vergabe-Rhythmus: jährlich
- Kontakt:
Kantstr. 5
31224 Peine
Um hervorragende Leistungen im Ehrenamt anzuerkennen und zu fördern, stiftet die Stadt Peine einen "Bürgerpreis".
- Engagementfelder Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Soziales, Sport, Arbeit
- Geografischer Geltungsbereich Niedersachsen
- Erläuterungen zum Geltungsbereich Peine
- Zielgruppe Die zu Ehrenden sollen sich auf den Gebieten über einen längeren Zeitraum durch ihre ehrenamtliche Arbeit um das Peiner Gemeinwohl verdient gemacht haben.
- Teilnahmevoraussetzungen Der Bürgerpreis wird jährlich an natürliche Personen verliehen, die sich durch ihren langjährigen Einsatz um die Vertretung der Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen verdient gemacht haben oder sich auf anderen Gebieten, insbesondere durch ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich um das Gemeinwohl und ihre Mitmenschen verdient gemacht haben. Der Bürgermeister der Stadt Peine sowie alle im Rat vertretenen Fraktionen sind berechtigt, Dritte als Preisträger für den Bürgerpreis, den Bodenstedt-Preis und den Integrationspreis vorzuschlagen. Für den Bürgerpreis sind darüber hinaus auch die Arbeitsgemeinschaft Peiner Sportvereine, die Kreishandwerkerschaft und die Industrie- und Handelskammer, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der deutsche Beamtenbund, sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und die evangelische und die katholische Kirche vorschlagsberechtigt. Es können mehrere Vorschläge gemacht werden, wobei angestrebt werden soll, in jedem Jahr nicht mehr als vier Personen mit dem Bürgerpreis der Stadt Peine zu ehren.
- Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) Noch nicht bekannt