Engagement-Preis Baden-Württemberg 2026

  • Ausrichter:in: Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit
  • Vergabe-Rhythmus: einmalig

210.000 Euro für Engagement: Jetzt bewerben für den Engagement-Preis Baden-Württemberg 2026

Ehrenamt macht Baden-Württemberg stark und genau dieses Engagement wird jetzt ausgezeichnet.
Zum bundesweiten Ehrentag am 23. Mai 2026 startet das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Wettbewerb „Engagement-Preis Baden-Württemberg 2026“.

  • Engagementfelder Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Gesellschaft, Jugend, Soziales, Digitalisierung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Vielfalt und Teilhabe
  • Geografischer Geltungsbereich Baden-Württemberg
  • Erläuterungen zum Geltungsbereich Baden-Württemberg
  • Gesamthöhe der Preisgelder 210.000 €
  • Erläuterungen zu Preisgeld und Anerkennung Preisgelder in Höhe von insgesamt 210.000 Euro, Sichtbarkeit im ganzen Land, Vernetzung mit anderen Akteuren, Öffentliche Anerkennung
  • Zielgruppe Teilnahmeberechtigt sind institutionelle und organisierte Akteure mit Wirkung in Baden-Württemberg. Privatpersonen sind nicht teilnahmeberechtigt. Bewerben können sich: Kommunale Gebietskörperschaften (Landkreise, Stadtkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg), Zivilgesellschaftliche Organisationen und Träger (Einrichtungen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege, religiöse Gemeinschaften und sonstige Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine), Träger von Jugendarbeit (Jugendverbände, -organisationen und -initiativen, die das Engagement junger Menschen fördern): Junges Engagement ist ein fester Bestandteil der Engagementlandschaft in Baden-Württemberg. Träger von Jugendarbeit schaffen Räume für ehrenamtliches Engagement junger Menschen in eigenen Organisations- und Beteiligungsformen und stärken dabei insbesondere Mitwirkung und Selbstorganisation. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass das ehrenamtliche Engagement überwiegend in Baden-Württemberg stattfindet oder seine Wirkung entfaltet. Zudem muss die antragstellende Organisation gemeinnützig anerkannt sein. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben ihre Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts nachzuweisen.
  • Bewerbungsprozess Bewerbungen sind ausschließlich als Eigenbewerbung zulässig. Vorschläge durch Dritte sind ausgeschlossen. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das bereitgestellte Formular. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2026.
  • Teilnahmevoraussetzungen Nicht ausgezeichnet werden einzelne ehrenamtlich tätige Personen oder konkrete Engagementbereiche. Für Vereine/ Initiativen und Organisationen gilt: Die Gemeinnützigkeit muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Für den Engagementpreis gilt: Das eingereichte Projekt muss in den vergangenen fünf Jahren Wirkung entfaltet haben.
  • Start der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) 23. Mai 2026
  • Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) 31. August 2026
  • Nächste Preisverleihung 05.12.2026
  • Formen der Anerkennung Preisgelder, Trophäen oder Skulpturen, Vernetzungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit