Europaaktive Zivilgesellschaft
- Ausrichter:in: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
- Vergabe-Rhythmus: alle 2 Jahre
- Kontakt:
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zeichnet Akteure der Zivilgesellschaft, die beispielgebende europäische Aktivitäten durchführen und damit den Menschen vor Ort Europa und seine Chancen näherbringen, als „Europaaktive Zivilgesellschaft in Nordrhein-Westfalen" aus. Die ausgezeichneten zivilgesellschaftlichen Akteure haben Ideen zu europapolitischen Themen, zu europäischen Projekten und internationaler Zusammenarbeit entwickelt und diese Ideen durch vielfältige Initiativen erfolgreich an die Einwohnerinnen und Einwohner vermittelt. Sie zeigen dabei Engagement dafür, Menschen zu adressieren, die bislang eher wenige Berührungspunkte mit Europa erlebt haben. Seit 2018 haben 26 kommunale Akteure die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ erhalten.
- Engagementfelder Bildung, Demokratie, Europa, Geschichte, Gesellschaft, Inter- und multikulturelle Angelegenheiten, Jugend, Kinder, Kultur, Schule, Soziales, Sport, Umwelt, Wirtschaft, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Vielfalt und Teilhabe
- Geografischer Geltungsbereich Nordrhein-Westfalen
- Erläuterungen zum Geltungsbereich Nordrhein-Westfalen
- Erläuterungen zu Preisgeld und Anerkennung Urkunde, Plakette, Angebote zur Vernetzung und zur Öffentlichkeitsarbeit
- Zielgruppe Akteure der Zivilgesellschaft in Nordrhein-Westfalen, weitere Kriterien s. unten unter "Teilnahmevoraussetzungen"
- Bewerbungsprozess Eigenbewerbung über ein Online-Formular
- Teilnahmevoraussetzungen Auszeichnungsfähig sind Aktivitäten, die Engagement für die europäische Idee zeigen und sich inhaltlich mit Europa und europäischen Themen auseinandersetzen, die Akteure aus Nordrhein-Westfalen mit Akteuren aus den Staaten des Europarats durchführen / durchgeführt haben, die vorbildlich, innovativ und kreativ sind sowie Wirkung entfalten und als Beispiele guter Praxis weitere Akteure dazu inspirieren und motivieren können, sich für die europäische Idee zu engagieren, die inhaltlich über reguläre aktive Städtepartnerschaftsarbeit hinausgehen. • Die Auszeichnung richtet sich an zivilgesellschaftliche Akteure (etwa Vereine, Verbände, Stiftungen, Bürgerinitiativen). Bewerbungen folgender Akteure werden nicht angenommen: Abgeordnete, Parteien sowie deren Unterorganisationen, parteinahe Stiftungen, parteinahe Vereine und Verbände sowie Privatpersonen, gewinnorientierte Unternehmen und Gesellschaften. Akteure, die politischer Einflussnahme unterliegen, sind ebenso ausgenommen. • Dem Begriff „Zivilgesellschaft“ legen wir mit Blick auf die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ die Begriffsbestimmung der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements‟ des Deutschen Bundestages von 2002 sowie die Begriffsbestimmung „Freiwilliges Engagement“ der Engagementstrategie des Bundes von 2024 zugrunde. Engagement ist demnach - freiwillig, - unentgeltlich / nicht auf materiellen Gewinn oder die Schaffung einer Lebensgrundlage gerichtet (wobei Auslagenersatz keinen Einfluss auf die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit hat, da freiwillig Engagierten kein finanzieller Nachteil durch ihre Tätigkeit entstehen soll), - gemeinwohlorientiert (die Ziele des Engagements gehen über das unmittelbare eigene Interesse der handelnden Person[en] / der eigenen Gruppe hinaus und liegen somit im öffentlichen Interesse, dem Interesse der Allgemeinheit), - öffentlich beziehungsweise es findet im öffentlichen Raum statt, - findet auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, d.h. insbesondere unter Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte statt und es - wird in der Regel gemeinschaftlich / mit kooperativem Charakter ausgeübt. • Die für die Bewerbung um die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ beschriebenen Aktivitäten sollen maßgeblich von unentgeltlich geleistetem zivilgesellschaftlichem Engagement getragen werden. Es ist grundsätzlich wünschenswert, dass zivilgesellschaftliches Engagement durch hauptamtliche Tätigkeiten unterstützt wird.
- Start der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) 29. April 2026
- Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) 31. Oktober 2025
- Formen der Anerkennung Urkunden, Vernetzungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit