Europäischer Bürgerpreis
- Ausrichter:in: Europäisches Parlament
- Vergabe-Rhythmus: jährlich
- Kontakt:
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Das Europäische Parlament vergibt alljährlich den „Europäischen Bürgerpreis“. Mit diesem Preis werden Initiativen ausgezeichnet, die zur europäischen Zusammenarbeit beitragen und die gemeinsamen Werte fördern.
- Engagementfelder Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Umwelt, Bildung, Sport, Kultur, Inter- und multikulturelle Angelegenheiten
- Geografischer Geltungsbereich bundesweit
- Erläuterungen zum Geltungsbereich bundesweit
- Zielgruppe Der Preis wird an Bürger, Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen vergeben, die herausragende Leistungen und außergewöhnliches Engagement in verschiedenen Bereichen gezeigt haben. Diese Bereiche umfassen erstens Tätigkeiten, die ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine stärkere Integration zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten fördern oder die grenzüberschreitende oder transnationale Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Außerdem würdigt der Preis ein langfristiges Engagement auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden oder transnationalen kulturellen Zusammenarbeit, die den europäischen Geist stärken. Es werden Projekte, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Europäischen Jahr stehen ausgezeichnet, wie auch Handlungen, die den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten konkreten Ausdruck verleihen. Die Kanzlei kann für eine bestimmte Jahresausgabe des Preises ein Thema für die eingereichten Projekte vorgeben.
- Teilnahmevoraussetzungen Personen, Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen können sich mit einem Projekt für den Europäischen Bürgerpreis bewerben oder ein Projekt vorschlagen. Auch die MdEP können einen Vorschlag einreichen. Die Projekte müssen ganz oder zum Teil in Mitgliedsstaaten der EU durchgeführt werden. Für die Auszeichnung kommen Bürger in Frage, die entweder Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaats oder Drittstaatsangehörige sind, die zum Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Vorschlags oder ihrer Bewerbung rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Union wohnhaft sind.
- Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) Noch nicht bekannt