Neunkircher Nachhaltigkeitsaward
- Ausrichter:in: Sparkasse Neunkirchen
- Vergabe-Rhythmus: alle 2 Jahre
- Kontakt:
Hammergraben 5
66538 Neunkirchen
Dass Nachhaltigkeit mehr bedeutet als Umwelt- und Klimaschutz, ist längst bekannt. Nichtsdestotrotz stellt gerade dieses Themengebiet eine der drängendsten Zukunftsaufgaben dar! Deshalb wollen wir gemeinnützigen Organisationen, die hier Klimaschutz-Projekt planen, ganz besonders unter die Arme greifen.
Hierzu findet auf unserer Plattform ein Voting über die Projekte statt, die im Rahmen unserer Spendenaktion eingereicht wurden. Die Projekte, die mindestens 50 Stimmen erhalten, qualifizieren sich für die Teilnahme am Nachhaltigkeits-Award. Auf Basis der Ergebnisse der Voting-Phase, entscheidet eine Jury über die Gewinner des Nachhaltigkeits-Awards. Dazu lobt die Sparkasse drei Preise in Höhe von insgesamt 3.000 Euro aus (1. Preis: 1.500 Euro, 2. Preis: 1.000 Euro, 3. Preis: 500 Euro). Die Bekanntgabe und Auszeichnung der Sieger des Nachhaltigkets-Awards, erfolgen im Rahmen einer Preisverleihung
Warum? Damit wir selbst und die nachfolgenden Generationen auf einem gesunden Planeten leben können!
- Engagementfelder Bildung, Bürgerschaftliches Engagement, Demokratie, Ehrenamt, Fundraising, Gesellschaft, Gesundheit, Inter- und multikulturelle Angelegenheiten, Jugend, Kinder, Kultur, Leben im Alter, Medien, Schule, Soziales, Umwelt, Digitalisierung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Vielfalt und Teilhabe, Ökologisches Engagement
- Geografischer Geltungsbereich Saarland
- Erläuterungen zum Geltungsbereich Vereine und gemeinnützige Organisationen im Landkreis Neunkirchen
- Gesamthöhe der Preisgelder 3 €
- Erläuterungen zu Preisgeld und Anerkennung 1. Platz 1.500 Euro 2. Platz 1.000 Euro 3. Platz 500 Euro
- Zielgruppe Für die Spendenaktion können sich Vereine bewerben, die - gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen - einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen - eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen - ihren Sitz im Landkreis Neunkirchen haben - ein Projekt im Landkreis Neunkirchen haben
- Teilnahmevoraussetzungen Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden. Das Projekt muss sich im Landkreis Neunkirchen befinden und in der Beschreibung deutlich formuliert werden, damit konkret ersichtlich ist, worum es bei dem Projekt geht.
- Start der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) 1. Quartal 2028
- Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) 1. Quartal 2028
- Formen der Anerkennung Preisgelder, Pokale