Ehrenpreis der Gemeinde Königsbronn
- Ausrichter:in: Gemeinde Königsbronn
- Vergabe-Rhythmus: alle zwei Jahre
- Kontakt:
Herwartstraße 2
89551 Königsbronn
Der Ehrenpreis kann an ehrenamtlich für die Gemeinde tätige Bürger, Bürgerinnen und andere Persönlichkeiten, die sich durch vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben oder durch beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben, verliehen werden.
- Engagementfelder Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt
- Geografischer Geltungsbereich Baden-Württemberg
- Erläuterungen zum Geltungsbereich Königsbronn
- Zielgruppe Verliehen werden kann der Ehrenpreis an ehrenamtlich für die Gemeinde tätige Bürger, Bürgerinnen und andere Persönlichkeiten, die sich durch vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben oder durch beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben. Dies gilt auch für Gruppen und Organisationen. Für die Verleihung ist der Besitz des Bürgerrechts nicht Voraussetzung.
- Teilnahmevoraussetzungen Vorschläge für mögliche Preisträger können vom Bürgermeister, aus der Mitte des Gemeinderates oder durch Dritte, d.h. von der gesamten Bevölkerung eingebracht werden.
- Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) Noch nicht bekannt
- Nominierte