Kulturpreis Lingen
- Ausrichter:in: Stadt Lingen (Ems)
- Vergabe-Rhythmus: alle 3 Jahre
- Kontakt:
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen
Für herausragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet vergibt die Stadt Lingen (Ems) seit 2013 alle drei Jahre einen Kulturpreis. Der Preis ist mit insgesamt 3.500 Euro dotiert. Das Preisgericht, das aus den Mitgliedern des Kulturausschusses und gegebenenfalls weiteren Fachleuten besteht, kann die Summe auch auf mehrere Preisträger aufteilen. Alle Bürgerinnen und Bürger Lingens dürfen Personen, Initiativen oder Organisationen vorschlagen.
- Engagementfelder Kultur
- Geografischer Geltungsbereich Niedersachsen
- Erläuterungen zum Geltungsbereich Stadt Lingen (Ems)
- Gesamthöhe der Preisgelder 3.500 €
- Erläuterungen zu Preisgeld und Anerkennung Kann aufgeteilt werden, wobei jede*r Preisträger*in min. 500€ erhalten soll.
- Zielgruppe Der Kulturpreis wird für herausragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet verliehen. Künstlerische Gebiete umfassen die Bereiche der darstellenden und bildenden Kunst, Musik, Literatur, Fotografie und Film. Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur Kultur-, Geistes-, Kirchen- und Kunstgeschichte sowie zur Heimat- und Volkskunde in der Stadt Lingen. Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen die sonstige Kulturpflege in der Stadt Lingen (Ems). Sie schließt die Brauchtums-, Heimat- und Denkmalpflege mit ein. Der Kulturpreis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft oder Institution mit Ausnahme der städtischen Ämter verliehen werden. Sie oder die Werke sollen zur Stadt Lingen (Ems) einen unmittelbaren Bezug haben.
- Bewerbungsprozess Vorschlagsberechtigt für den Kulturpreis ist jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Lingen. Den Vorschlägen bzw. den Bewerbungen sind folgende Unterlagen beizufügen: • Vorschlag bzw. Bewerbungsschreiben mit Namensnennung und Anschrift • Lebenslauf oder vergleichbare vereinsgeschichtliche Darstellung • Dokumentation über die bisherigen künstlerischen oder kulturellen Leistungen. • Soweit sich der Vorschlag bzw. die Bewerbung auf eine Einzelleistung bezieht, ist zusätzlich eine Dokumentation über diese Leistung beizufügen
- Teilnahmevoraussetzungen Der Kulturpreis wird für herausragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet verliehen (s.o.). Eine Mindestdauer oder notwendige Gemeinnützigkeit gibt es nicht.
- Start der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) September 2025 (2028, 2031, 2034 etc.)
- Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) September 2025 (2028, 2031, 2034 etc.)
- Formen der Anerkennung Preisgelder, Urkunden, Öffentlichkeitsarbeit
- Nominierte