Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes

  • Ausrichter:in: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes
  • Vergabe-Rhythmus: Der Preis wird je nach Anlass, Bewerbung und Verdienst unregelmäßig vergeben.
  • Kontakt: Lupinenweg 33
    37603 Holzminden

Die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes schreibt unregelmäßig einen Förderpreis für herausragende Arbeiten im Dienste des Pflegekindes aus. Mit diesem Förderpreis sollen Einzelpersonen oder Jugendhilfeträger, Vereine und Verbände gewürdigt werden, die wissenschaftliche oder praktische Leistungen erbracht haben, die gemäß der Satzung der Stiftung dazu geeignet sind, für die Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens entscheidende Anstöße zu geben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert.

  • Geografischer Geltungsbereich bundesweit
  • Erläuterungen zum Geltungsbereich bundesweit
  • Zielgruppe Mit diesem Förderpreis sollen Einzelpersonen oder Jugendhilfeträger, Vereine und Verbände gewürdigt werden, die wissenschaftliche oder praktische Leistungen erbracht haben, die gemäß der Satzung der Stiftung dazu geeignet sind, für die Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens entscheidende Anstöße zu geben.
  • Teilnahmevoraussetzungen Berücksichtigt werden Einzelpersonen oder Jugendhilfeträger, Vereine und Verbände, die wissenschaftliche oder praktische Leistungen erbracht haben. Entsprechende Arbeiten (wie z. B. Dissertationen, Auswertungen von Forschungsprojekten o. a.) müssen vierfach mit den Gutachten eingereicht werden. Werden praktische Leistungen vorgeschlagen, so muss der Vorschlag einen umfassenden, aussagefähigen und überprüfbaren Bericht (ebenfalls in vierfacher Ausfertigung) über die hervorragende praktische Tätigkeit, die ausgezeichnet werden soll, enthalten.
  • Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
  • Nominierte