Förderpreis Dresdner Laienchöre

  • Veranstalter: Veranstalterin ist die Landeshauptstadt Dresden, insbesondere der Geschäftsbereich Kultur und Tourismus sowie das Amt für Kultur und Denkmalschutz in Kooperation mit der Dresdner Philharmonie.
  • Vergabe: jährlich
  • Kontakt: Amt für Kultur und Denkmalschutz
    Königstraße 15
    10197 Dresden

Dresdner Laienchöre schaffen in ihrer Vielfalt nicht nur ein reichhaltiges Kulturangebot, sondern bieten der Stadtgesellschaft kulturelle Bildung und Teilhabe, sozialen Austausch und aktives Musizieren. Der von der Landeshauptstadt Dresden gestiftete Förderpreis macht ihren ideellen und kulturellen Wert für die Dresdner Kulturszene sichtbar. Der Preis besteht aus Geldprämien und einem öffentlichen Auftritt im Kulturpalast. Kreativität, Offenheit, Engagement, Vielfalt und Kontinuität sind die Leitgedanken. Der Preis richtet sich an alle Laienchöre in Dresden. Eine Fachjury entscheidet über die Preisvergabe.

  • Engagementfelder Arbeit, Bürgerschaftliches Engagement, Bürgerstiftungen, Bildung, Corporate Citizenship, Corporate Social Responsibility, Demokratie, Ehrenamt, Eine Welt, Europa, Fundraising, Geschichte, Gesellschaft, Gesundheit, Inter- und multikulturelle Angelegenheiten, Jugend, Kinder, Kultur, Leben im Alter, Medien, Religion, Schule, Soziales, Sport, Umwelt, Wirtschaft, Wohnen, Wissenschaft, Wohnumfeld
  • Reichweite Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden
  • An wen richtet sich der Preis? Der Preis richtet sich an alle Laienchöre, die innerhalb der Stadtfläche Dresdens regelmäßig proben.
  • Bewerbungskriterien Um den Förderpreis für Dresdner Laienchöre können sich u. a. gemischte Chöre, Frauen- und Männerchöre, Kinder- und Jugendchöre, Schulchöre, Jazz- und Popchöre sowie Vokalensembles und Kirchenchöre bewerben. Zugelassen sind Chöre, die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Dresden haben, zum Bewerbungszeitpunkt mindestens zwei Jahre nachweislich kontinuierlich arbeiten und mindestens 16 aktive Mitglieder (bei Schulchören: 10 Mitglieder) haben, von denen nicht mehr als ein Viertel haupterwerbliche SängerInnen und GesangspädagogInnen sind.
  • Bewerbungsfrist Noch nicht bekannt
  • Preis Der Preis wird in mehreren Kategorien verliehen, in der Regel in 4 oder 5 Kategorien. Pro Kategorie gibt es einen ersten, zweiten und dritten Preis mit einer entsprechenden Staffelung der Dotierung. Zudem werden zwei Sonderpreise vergeben. Für alle Nichtpreisträger gibt es einen Notengutschein im Wert von mindestens 100 EUR.