Thüringischer Denkmalschutzpreis
- Ausrichter:in: Thüringer Staatskanzlei
- Vergabe-Rhythmus: jährlich
- Kontakt:
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt
Seit 1994 werden jährlich Personen, Projekte und Institutionen vom Freistaat Thüringen und der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen ausgezeichnet, die sich herausragend für den Denkmalschutz eingesetzt haben. Mit der Preisverleihung soll aufmerksam gemacht werden auf außergewöhnliche Leistungen, die über das denkmalschutzrechtlich Gebotene hinaus gehen und die damit Vorbilder für neue Projekte darstellen können.
- Engagementfelder Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Soziales
- Geografischer Geltungsbereich Thüringen
- Erläuterungen zum Geltungsbereich Thüringen
- Zielgruppe Der Preis wird für denkmalpflegerische Leistungen verliehen, die über das denkmalschutzrechtlich Gebotene hinausgehen. Mit ihm werden Privatpersonen, bürgerschaftliche Initiativen und Vereine oder andere juristische Personen des privaten Rechts geehrt, die sich in besonderem Maße für die Denkmalpflege einsetzen, und/oder Projekte und Einrichtungen ausgezeichnet, die Vorbilder für denkmalpflegerische Methodik und Freiwilligkeit sind und die damit Vorbilder für neue Projekte darstellen können.
- Teilnahmevoraussetzungen Kriterien bei der Preisvergabe sind dabei etwa das persönliche Engagement, zeit- und sachgemäße Nutzung historischer Bausubstanz, die Art der Finanzierung, die Gesamtqualität des Denkmalschutzes und der barrierefreie Zugang zu den Gebäuden. Vergeben werden die Preise in den Kategorien: Einzeldenkmale, Gruppenpreis, archäologische Denkmalpflege, technische Denkmalpflege, Anerkennung und Denkmalensemble. Vorgeschlagen werden die Bewerber von den unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte), dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) sowie den der Denkmalpflege verbundenen Körperschaften und Verbänden.
- Ende der Bewerbungsphase (Bewerbungsfrist) 15. Februar 2024