Drei Frauen schauen vergnügt gemeinsam auf einen Laptop in der Mitte und lächeln konzentriert
Foto: Christina Morillo

Teilnahmemöglichkeiten und Verfahren des Wettbewerbs

 

  • Für den Deutschen Engagementpreis können ausschließlich die Preisträger*innen der rund 650 Wettbewerbe und Preise für bürgerschaftliches Engagement nominiert werden. Deren Auszeichnung muss den Kriterien des Deutschen Engagementpreises entsprechen.

  • Die Nominierung erfolgt über den jeweiligen Engagement-Wettbewerb. Für den Deutschen Engagementpreis kann man sich nicht selbst bewerben.

  • Für das Wettbewerbsjahr 2023 können alle erstplatzierten Preisträger*innen vorgeschlagen werden, die zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. Mai 2023 ausgezeichnet wurden und werden.

Preisausrichter

 

  • Alle Ausrichter von Engagement-Wettbewerben, deren Auszeichnung den Kriterien des Deutschen Engagementpreises entspricht, können ihre Preisträger*innen für den Deutschen Engagementpreis vorschlagen.

  • Die Nominierung der Preisträger*innen erfolgt entweder postalisch bzw. per E-Mail an den Deutschen Engagementpreis oder online auf der Webseite www.deutscher-engagementpreis.de. Der Einsendeschluss für die Nominierung ist der 12. Juni 2023.

  • Die Verleihung des Deutschen Engagementpreises erfolgt auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Werte und des Rechtsstaats. Preisausrichter sind gehalten, dies neben den fachlichen Kriterien bei der Nominierung ihrer Vorschläge für den Deutschen Engagementpreis zu beachten. Von der Teilnahme am Deutschen Engagementpreis kann ausgeschlossen werden, wer diese Werte und Regeln verletzt.

Nominierte Preisträger*innen

 

  • Alle dem Deutschen Engagementpreis übermittelten Preisträger*innen von Engagement-Wettbewerben werden schriftlich von uns über ihre Nominierung für den Deutschen Engagementpreis informiert. Sie erhalten einen Fragebogen zu ihrem Engagement sowie Login-Daten für den Online-Fragebogen unter www.deutscher-engagementpreis.de/mitmachen. Ansonsten können die Teilnahmeunterlagen per Post, E-Mail oder Fax an den Deutschen Engagementpreis gesendet werden.

  • Die Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens bzw. das Ausfüllen des Online-Fragebogens gilt als Einverständniserklärung zur Teilnahme am Deutschen Engagementpreis. Damit erkennen die Teilnehmenden die hier aufgeführten Bedingungen als verbindlich an. Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit ihrer Daten selbst verantwortlich und verpflichten sich, nur Beiträge einzusenden, über deren Rechte sie verfügen. Zu einem eingereichten Foto muss die Angabe des Fotografen bzw. des Urhebers gemacht werden. Im Zweifelsfall muss eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Personen vorgelegt werden können. Mit dem Einreichen des Fotos übertragen die Teilnehmenden bzw. der Urheber die einfachen und beschränkten Nutzungsrechte an den Deutschen Engagementpreis und versichern außerdem, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Minderjährige Teilnehmer*innen müssen auf dem Postweg eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einreichen. Eingereichte Materialien werden nicht zurückgesendet.

  • Der Einsendeschluss für die Einreichung des Fragebogens richtet sich nach dem Zeitpunkt der Angaben zur Person/dem Projekt durch den Preisausrichter. Im Benachrichtigungsschreiben teilen wir den Nominierten den Einsendeschluss mit (in der Regel erhalten die Teilnehmenden 30 Tage Zeit, ihre Teilnahmeunterlagen einzureichen). Über die Rechtzeitigkeit entscheidet allein der Zugang der Unterlagen online oder in den Räumen des Deutschen Engagementpreises.

  • Auf der Internetseite www.deutscher-engagementpreis.de werden der Name der teilnehmenden Preisausrichter sowie Nominierten und ggf. der Projektname sowie der Wohnort bzw. der Sitz der Organisation und das vom Teilnehmenden eingereichte Kurzportrait veröffentlicht. Der Deutsche Engagementpreis kann die von den Teilnehmenden eingereichten Unterlagen zum Zwecke der Bewertung durch die Juror*innen, für die Presse- und Medienarbeit im Rahmen des Deutschen Engagementpreises, zur Präsentation bei der Preisverleihung und zur Kommunikation mit den Zielgruppen in diversen Kommunikationsarten nutzen.

  • Am Wettbewerb teilnehmen dürfen Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen aller Rechtsformen. Das Projektbüro ist berechtigt, Teilnehmende z. B. wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.

  • Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme bzw. im Rahmen der Nominierung von teilnehmenden Preisausrichtern oder Preisträgerinnen und Preisträgern anderer Engagementauszeichnungen ist jede bzw. jeder vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung findet nicht statt.

Preise

Es werden sechs Preise in Form einer Auszeichnung in folgenden Kategorien vergeben:

  1. Chancen schaffen
  2. Leben bewahren
  3. Zusammenhalt leben
  4. Grenzen überwinden
  5. Demokratie stärken
  6. Publikumspreis

Der Preis ist nicht übertragbar. Die Preise Kategorie 1.-5. sind jeweils mit 5.000 Euro, der Preis der Kategorie 6. mit 10.000 Euro dotiert. Die Preisgelder sind zweckgebunden für ein oder mehrere konkrete Projekte zu verwenden, die in Zusammenhang mit dem Engagement der Preisträger oder Preisträgerin stehen.

Auswahlverfahren und Benachrichtigung

 

  • Die Gewinner*innen in den Kategorien Chancen schaffen, Leben bewahren, Zusammenhalt leben, Grenzen überwinden und Demokratie stärken werden durch eine Jury bestimmt, die vom Deutschen Engagementpreis im Auftrag des Bündnisses für Gemeinnützigkeit und der Förderpartner einberufen wird. Das Projektbüro kann aufgrund der hohen Teilnehmerzahl eine Vorauswahl der eingereichten Beiträge für die Jury des Deutschen Engagementpreises treffen.

  • Alle anderen Nominierten, die von der Jury nicht als Preisträgerin bzw. Preisträger der fünf Kategorien ausgewählt werden, stehen im Herbst auf www.deutscher-engagementpreis.de zur öffentlichen Wahl des Publikumspreises. Aus allen Teilnehmer*innen kann die Öffentlichkeit über eine Abstimmung im Internet eine Gewinnerin bzw. einen Gewinner bestimmen.

  • Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmenden bindend und kann nicht angefochten werden. Bei mehreren gleich geeigneten Teilnehmenden behält sich die Jury vor, mehrere Preisträger*innen in einer Kategorie auszuzeichnen und den Preis entsprechend zu teilen.

  • Die Gewinner*innen der Kategorien Chancen schaffen, Leben bewahren, Zusammenhalt leben, Grenzen überwinden und Demokratie stärken werden schriftlich per Post oder E-Mail bis spätestens 12. September 2023 durch den Deutschen Engagementpreis benachrichtigt. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner des Publikumspreises wird nach der Abstimmung im Internet bis spätestens 5. November 2023 informiert.

  • Die offizielle Bekanntgabe aller Preisträger*innen erfolgt im Rahmen der Preisverleihung. Zur Preisverleihung werden die sechs Gewinner*innen eingeladen. Die eingeladenen Personen erhalten im Vorfeld Einzelheiten zur Planung der Reise und Abrechnung der Reisekosten.

Haftung

Jegliche Schadenersatzverpflichtungen des Ausrichters und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Des Weiteren übernimmt der Bundesverband Deutscher Stiftungen keine Haftung für eine im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs etwaig stattfindende Kenntnisnahme der eingereichten Unterlagen durch Dritte und alle hieraus resultierenden Folgen.

Datenschutz

Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke des Wettbewerbs (Auswertung, Dokumentation, Präsentation) vom Projektbüro im Bundesverband Deutscher Stiftungen und damit beauftragten Dritten zur Datenverarbeitung und Datennutzung übermittelt und gespeichert. Die genannten personenbezogenen Daten dürfen bei der Veröffentlichung von Beiträgen im Rahmen des Wettbewerbs verwendet werden. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken verwendet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Diese Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Die Teilnehmer*innen können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch einfache Nachricht an den Deutschen Engagementpreis verlangen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.

Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, welche die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.